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FAQ

EDA Portal

Ab wann sehe ich, wie viel Strom die Erzeugungszählpunkte erzeugen bzw. die Verbrauchszählpunkte bekommen?

Wir bitte um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben. Die Daten werden vom Netzbetreiber erst im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet.

Kann ich am EDA Portal entscheiden welcher Verbraucher aktuell wie viel selbsterzeugten Strom zugewiesen bekommt?

Nein, am EDA Portal ist keine Steuerung der Energieverteilung möglich.

Kann ich am EDA Portal sehen welcher Verbraucher aktuell wie viel selbsterzeugten Strom nutzt?

Nein, am EDA Portal sind keinerlei Echtzeitdaten verfügbar.

Kann ich einen Login registrieren, der "nur lesen" darf, also keine Änderungen im EDA Portal vornehmen darf?

Nein. Derzeit können nur sogenannte "Hauptbenutzer" registriert werden, die über volle Lese- und Schreibrechte im EDA Portal verfügen.

Kann ich über das EDA Portal von dem Modell "dynamisch" auf "statisch" umstellen?

Nein, das Verteilmodell (dynamisch oder statisch) ist für GEA, EEG und BEG Bestandteil des Vertrages mit dem Netzbetreiber und wird bereits vor der Aktivierung der Gemeinschaft festgelegt. Für eine Änderung ist ein neuer Vertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Dabei wird auch eine neue Gemeinschafts-ID vergeben.

Im Falle einer bereits aktiven Gemeinschaft sind sämtliche Teilnehmer aus der bestehenden Gemeinschafts-ID zu deregistrieren und mit der neuen Gemeinschafts-ID anzumelden.

Muss jeder Teilnehmer am energiewirtschaftlichen Datenaustausch auch einen Login als Benutzer am EDA Portal haben?

Nein, Personen, welche die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen, benötigen einen Login. Ein Benutzer ist "Administrator" der Daten im EDA Portal.

Warum stimmen die Werte aus dem Energiedatenreport meiner Energiegemeinschaft vom EDA Portal nicht mit den Werten überein, die von meiner Anlage gemessen werden?

Bevor Sie die Daten des Energiedatenreports für weitere Zwecke verwenden, raten wir zu folgenden Vorgehen:

  1. Wir empfehlen den Energiedatenreport für das Vormonat erst mit Ende des aktuellen Monats (z.B. Erstellung des Energiedatenreports für November erst mit Ende Dezember) zu erstellen.
  2. Überprüfung, ob alle Werte bei allen Zählpunkten vollständig im Energiedatenreport enthalten sind.
  3. Überprüfung, ob im Reiter „Übersicht“ die Summe „Eigendeckung“ + „Gesamt/Überschusserzeugung“ = „Gesamte gemeinschaftliche Erzeugung“ ist.
  4. Sollten Sie mit dem Energiedatenreport Probleme haben, übermitteln Sie den betroffenen Report im Kontaktformular hier und schildern Sie das Problem.
Was soll ich tun, wenn ich keine Erzeugungs- und Verbrauchdaten (Messwerte) vom Netzbetreiber im EDA Portal erhalte?

Die Daten werden vom Netzbetreiber im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet. Wir bitten um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben.

Wen muss ich als Benutzer am EDA Portal angeben? Ist der Benutzer des EDA Portals gemeint oder ist es ein Teilnehmer aus der Gemeinschaft?

Benutzer = Personen, die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen. Ein Benutzer ist der Administrator der Daten im EDA Portal.

Diese Person legt die Zählpunkte an und meldet diese zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft an/ab, erstellt Energiedatenreports, etc.

Nicht jeder Teilnehmer der Energiegemeinschaft muss Benutzer am EDA Portal sein.

Welche Kategorien (OBIS-Codes) von Energiedaten erhalten Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften (Betreiber Gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften) erhalten pro Zählpunkt die folgenden Kategorien:

Erzeugungszählpunkte

Erzeugung laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene produzierte Menge pro Zählpunkt.

Überschusserzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 P.01)
Beschreibung: Errechneter Restüberschuss pro Zählpunkt, der in das Netz eingespeist und verkauft wurde.

Erzeugung lt. Messung entsprechend dem Teilnahmefaktor und EC-ID [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.01T)
Beschreibung: Gemessene gesamte Erzeugungsmenge eines Erzeugungszählpunktes reduziert entsprechend dem Teilnahmefaktor; errechneter Wert.

Restüberschuss bei EG und je ZP [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 P.01T) 
Nicht in der Gemeinschaft verbrauchte Erzeugung eines Erzeugungszählpunktes; errechneter Wert.

Verbrauchszählpunkte

Verbauch laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:1.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene verbrauchte Menge pro Zählpunkt.

Verbrauch lt. Messung entsprechend dem Teilnahmefaktor je ZP und EC-ID [KWH] (OBIS-Code: 1-1:1.9.0 G.01T)
Beschreibung: Gemessener Gesamtverbrauch eines Verbrauchszählpunktes reduziert entsprechend dem Teilnahmefaktor; errechneter Wert., seit 08.04.2024.

Anteil gemeinschaftliche Erzeugug [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.02)
Beschreibung: Theorethische maximale Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt.

Eigendeckung gemeinschaftliche Erzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.03)
Beschreibung: Tatsächliche Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt.

Eigendeckung aus erneuerbarer Energie [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.03R)
Beschreibung: 
Verbrauch von erneuerbarer Energie aus der Gemeinschaft am Verbrauchszählpunkt; errechneter Wert, seit 08.04.2024 bei GEA & EEG.

Was passiert, wenn ich den Nutzungsbedingungen vom EDA Portal nicht zustimme?

In diesem Fall ist ein energiewirtschaftlicher Datenaustausch über das EDA Portal nicht möglich.

An wen soll man sich wenden, wenn man Fragen zum EDA Portal hat?

Für Fragen und Detailinformationen zum EDA Portal ist unser Supportteam gerne von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 und 18:00 Uhr erreichbar.

Telefon: +43 1 3618 313 14
Ticketsystem: Kontaktformular

Wen betreffen die sachgerechten Beschränkungen bzgl. Kosten und Benutzeranzahl?

Die Beschränkungen betreffen lediglich rund ein Prozent der Marktteilnehmer. Für 99% der Marktteilnehmer treffen diese Beschränkungen nicht zu.

Wen betreffen die Beschränkungen bzgl. „Speicherung der historischen Daten“?

Diese Beschränkungen betreffen alle Marktteilnehmer.

Ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage, Energie-dienstleister) hat mehr als 50 Zählpunkte. Wie und wann erfolgt die Verrechnung?

In diesem Fall werden wir Sie kontaktieren, um die erforderlichen Schritte mit Ihnen gemeinsam durchzuführen. Es ist erforderlich, dass Sie für die EDA GmbH ein SEPA-Mandat erstellen. Die Abrechnung wird monatlich im Nachhinein erfolgen, sobald Sie auf das EDA Portal gewechselt sind.

Warum werden für Energiegemeinschaften, die 51 Zählpunkte haben oder mehr, Kosten verrechnet?

Das EDA Portal ist ein niederschwelliger Zugang zur Marktkommunikation. Es ermöglicht kleinen Marktteilnehmer auf einfache Art und Weise den Zugang zur Marktkommunikation. Demzufolge bietet das EDA Portal keinerlei Unterstützung zur Verwaltung größerer Marktteilnehmer. Trotzdem steigen mit zunehmender Größe des Marktteilnehmers die Anforderungen an das EDA Portal. Die Verwaltung großer Datenmangen und die Bereitstellung der dafür notwendigen, stabilen IT-Infrastruktur verursachen höhere Kosten. Ein Teil dieser Kosten wird durch die Verrechnung an die großen Marktteilnehmer abgedeckt. Ebenso ist das EDA Portal nicht für Marktpartner vorgesehen, die (kostenpflichtige) Dienstleistungen für Marktteilnehmer erbringen.

Welche Dienstleister können den Datenaustausch für die Energiegemeinschaft übernehmen?

Eine Liste der Dienstleister finden Sie auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Über welchen Zeitraum kann der Energiedatenreport erstellt werden?

Der Energiedatenreport kann für einen Zeitraum von maximal einem Monat erstellt werden.

Kann ein Zählpunkt umbenannt werden?

Ja, das ist möglich. Gerne können Sie diesen z.B. mit Vorname, Nachname benennen.

Kann der Benutzer die Stammdaten der einzelnen Zählpunkte selbst pflegen?

Die Stammdaten der einzelnen Zählpunkte kann der Benutzer selbst pflegen, wenn er diese im EDA Portal haben möchte.

Was beinhaltet die Zählpunktliste vom Netzbetreiber?

In der Zählpunktliste vom Netzbetreiber sind alle Zählpunkte (+ConsentID) inklusive des Teilnahmefaktors enthalten. Beim statischen Modell ist die Zuteilung ebenfalls enthalten.

Was ist der Teilnahmefaktor?

Der Teilnahmefaktor ist jener Prozentsatz, mit dem der Teilnehmer an der Energiegemeinschaft teilnimmt. Dieser ist unabhängig davon, ob die Aufteilung der Energiemengen in der Energiegemeinschaft statisch oder dynamisch erfolgt.

Was bedeutet die Zuteilung der Energie?

Im statischen Model kann man die Zuteilung innerhalb der Energiegemeinscahft ändern. Die Zuteilung ist jener Prozentsatz der Energie, die ein Zählpunkt von der Energiegemeinschaft zugeteilt bekommt.

Beim statischen Model kann die Zuteilung höchstens 100 Prozent über alle Zählpunkte gemeinsam betragen.

Allgemein

An wen kann man sich bei Fragen zur Gründung von Energiegemeinschaften wenden?

Die „Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ hat in jedem Bundesland Beratungsstellen.

Weitere Informationen findet man hier: https://energiegemeinschaften.gv.at

An wen kann man sich bei Fragen zum Netzportal (Smart Meter Portal) des Netzbetreibers wenden?

Auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers findet man entsprechende Kontaktdaten.

An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zur Datenübertragung hat?

Bei technischen Fragen an EDA GmbH (z.B. Übermittlungskanäle)

Bei inhaltlichen Fragen an Oesterreichs Energie (z.B. Struktur einer Nachricht)

Ist die Anbindung an die EDA Infrastruktur kostenpflichtig?

Die Kosten werden von den Strom- und Gasnetzbetreibern lt. den von der E-Control Austria erlassenen „Sonstigen Marktregeln Kapitel 5“ (SoMa5) getragen, sowie von jenen Unternehmen, denen lt. Gesetz, Verordnungen oder SoMa keine unmittelbare Rolle in den energiewirtschaftlichen Prozessen zugewiesen ist (z.B. Dienstleister der Endverbraucher).

Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Teilnahme kostenlos. Es können aber bei Bedarf in transparenter Weise sachgerechte Beschränkungen festgelegt werden.

Das Preisblatt für Dienstleister der Endverbraucher finden Sie hier.

Kann der Betreiber einer GEA/EEG/BEG darüber entscheiden, wer von den Verbrauchszählpunkten wann wie viel Strom zugeteilt bekommt?

Die Energiegemeinschaft entscheidet pro Gemeinschafts-ID, ob das dynamische oder statische Verteilmodell angewendet wird. Eine weitere Untergliederung der teilnehmenden Zählpunkte ist nicht vorgesehen.

Stehen Partner für Tests zur Verfügung?

Jeder Marktteilnehmer muss sich selbst einen anderen Marktteilnehmer für Tests suchen.

Was ist der Unterschied zwischen einem IT-Dienstleister und einem Energiedienstleister?

Ein IT-Dienstleister serviciert andere Marktteilnehmer und führt für diese den energiewirtschaftlichen Datenaustausch durch.

Bei der E-Mail Anbindung oder bei einer Anbindung über einen Kommunikationsendpunkt (KEP) schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt im Zuge der Abwicklung des EDA Plattformvertrages den IT-Dienstleister dazu, den Datenaustausch für ihn durchzuführen.

Beispiel
Eine Energiegemeinschaft (Marktteilnehmer) lagert die Abwicklung des Datenaustausches mit dem Netzbetreiber und die Abrechnung der Energiegemeinschaft an einen Dienstleister aus. Dieser Dienstleister ist ein IT-Dienstleister.

Ein Energiedienstleister serviciert Endverbraucher und führt für diese z.B. Energiecontrolling oder eine Optimierung des Energieverbrauchs durch.
Via E-Mail Anbindung oder bei der Anbindung über einen KEP schließt der Energiedienstleister den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab.

Beispiel
Ein Dienstleister erhält die Energiedaten von einzelnen Endverbrauchern und optimiert den Energieverbrauch dieser. Dieser Dienstleister ist ein Energiedienstleister.

Was ist ein Zählpunkt?

Jeder Strom- oder Gaszähler entspricht einem Zählpunkt. Der Netzbetreiber verwendet den Zählpunkt zur Erfassung der verbraucten oder eingespeisten Strommenge. Das heißt in einem Haushalt kann es auch mehrere Zählpunkte geben, z.B. einen Zählpunkt für den Strombezug und einem Zählpunkt für die Stromeinspeisung, wenn z.B. eine PV-Anlage vorhanden ist.

Was ist eine Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die den Zählpunkt eindeutig identifiziert.
Die Zählpunktnummer ist wie folgt aufgebaut:
2 Stellen Länderkennung (AT),
6 Stellen Netzbetreibernummer (numerisch),
5 Stellen PLZ (numerisch, kann auch nur 5 x 0 enthalten),
20 Stellen Zählpunktnummer (alphanummerisch, A-Z, 0-9)

Wo findet man die Zählpunktnummer?

Die Zählpunktnummer steht auf Ihrer Strom-Abrechnung vom Netzbetreiber. Sie kann auch direkt beim Netzbetreiber abgefragt werden oder ist am Netzportal ersichtlich.

Achtung: Die Zählpunktnummer darf nicht mit der Zählernummer verwechselt werden. Die Zählernummer ist die Seriennummer des eingebauten Zählers und ändert sich daher bei einem Zählerwechsel.

Warum muss beim Online-Anmeldeprozess der Kunde/Inhaber des Zählpunkts am Netzportal (Smart Meter Portal) des Netzbetreibers zustimmen, obwohl er eine Zusatzvereinbarung mit dem Netzbetreiber unterschrieben hat?

Für den Online-Anmeldeprozess ist eine aktive Zustimmung des Inhabers des Zählpunktes für die Teilnahme erforderlich. Zusätzlich wird die Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag abgeschlossen. Die Energiegemeinschaft wird über die erfolgte Zustimmung durch den Netzbetreiber benachrichtigt (mittels Nachricht ZUSTIMMUNG_ECON).

Was ist zu tun, wenn die Datenübertragung nicht funktioniert?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundensupport.

Wer kann auf die übermittelten Daten zugreifen?

Nur der Sender und der Empfänger können auf die übermittelten Daten zugreifen.

Die Daten werden dezentral gehalten. Die EDA Infrastruktur fungiert als "Datenautobahn" zwischen den einzelnen Marktteilnehmern.

Wie erfolgt der Wechsel auf eine andere Anbindungsart?

Möchte ein Marktteilnehmer auf eine andere Anbindungsart wechseln, kann dies hier selbst veranlasst werden.

Wie erhält man als Energiegemeinschaft eine Gemeinschafts-ID?

Handelt es sich um eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) oder eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), erfolgt die Vergabe der Gemeinschafts-ID durch den Netzbetreiber.
Im Falle einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) muss die Gemeinschafts-ID bei ebUtilities angefragt werden.

Wie lange dauert es beim Online-Anmeldeprozess, bis der Zählpunkt akiviert wird, bis die Nachricht ABSCHLUSS_ECON vom Netzbetreiber kommt?

Nachdem der Inhaber des Zählpunkts seine Zustimmung dafür am Netzportal des Netzbetreibers erteilt hat, führt der Netzbetreiber die für die Zuordnung der Anlage zur Energiegemeinschaft erforderlichen Folgeschritte durch:

  1. Einbau Smart-Meter oder Lastprofilzähler, sofern noch nicht vorhanden. Herstellung einer stabilen Kommunikation und Aktivierung der Viertelstundenauslesung.
    Hinweis: Dieser Vorgang kann laut EAG §16e Abs. 1 bis zu 2 Monate dauern
  2. Zuordnung des Zählpunkts zur Energiegemeinschaft
  3. Der Netzbetreiber bestätigt der Energiegemeinschaft die Zuordnung des Zählpunkts und gibt das Aktivierungsdatum der Energiegemeinschaft bekannt. Ab diesem Zeitpunkt wird der angemeldete Zählpunkt bei der Energiezuweisung berücksichtigt und die Energiegemeinschaft sollte die Energiedaten periodisch vom Netzbetreiber erhalten.
Wie kann man am EDA Testsystem teilnehmen?

Eine Teilnahme am EDA Testsystem ist möglich. Nehmen Sie hierzu bitte hier Kontakt mit der EDA GmbH auf.

Wie kann man als IT-Dienstleister an die EDA Infrastruktur angebunden werden?

Da man als IT-Dienstleister keine Kennung auf ebUtilities.at erhält, kann man als IT-Dienstleister nicht mit einer eigenen Teilnehmerkennung an die EDA Infrastruktur angebunden werden.

Jedoch kann ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. Der Marktteilnehmer schließt den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer den IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.

Woher weiß man, dass die übermittelten Daten richtig angekommen sind?

Im EDA Portal kann man über den Prozessmonitor einsehen, in welchen Status sich die Nachricht aktuell befindet und ob diese korrekt angekommen ist.

Bei der E-Mail Anbindung und im Kommunikationsendpunkt (KEP) erhält man bei jeder übermittelten Nachricht eine "Acknowledge" Bestätigung als Antwort und weiß damit, dass die Nachricht beim anderen Endpunkt angekommen ist.

Können bei der Gemeinschaftlichen Erzeugunganlage mehrere Gemeinschafts-IDs bei der Registrierung angegeben werden?

Wenn die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) mehr als eine Gemeinschafts-ID hat, ist im Registrierungsformular nur eine anzugeben. Die anderen zusätzlichen Gemeinschafts-IDs sind per Ticket hier zu übermitteln.

EDA Plattformvertrag

Kann ein IT-Dienstleister einen EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH abschließen?

Nein, es können nur jene Teilnehmer EDA Plattformverträge mit der EDA GmbH abschließen, die eine eigene energiewirtschaftliche Marktrolle ausüben und in dieser Marktrolle registriert sind.

Ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) kann jedoch die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. In diesem Fall schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt den IT-Dienstleister für den Datenaustausch.

Kann man sich mittels E-Mail Anbindung an die EDA Infrastruktur anbinden und diese von einem IT-Dienstleister verwalten lassen?

Ja, das ist möglich.

Es liegt in der Verantwortung des Marktteilnehmers, ob er das bereitgestellte E-Mail Postfach selbst verwaltet oder die Benutzerdaten an einen IT-Dienstleister weitergibt.

Wer kann einen EDA Plattformvertrag abschließen?

Alle berechtigten Marktteilnehmer können einen EDA Plattformvertrag abschließen und sich dadurch direkt an die EDA Infrastruktur anbinden.

Möchte ein Marktteilnehmer die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern, muss dennoch der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH abschließen. Im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer einen IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.

Kommunikationsendpunkt (KEP)

Auf was ist zu achten, wenn ich meinen eigenen KEP an die EDA Infrastruktur anbinden möchte?

Als Kommunikationsprotokoll wird zur Übertragung AS4 verwendet. Der eigen entwickelte KEP muss in der Lage sein, mittels AS4 mit den zentralen Diensten zu kommunizieren.

Unter folgenden Link können Sie die Spezifikation für AS4 finden: www.oasis-open.org

AS4: AS4-profile-v1.0-os.odt

Weiters müssen die Nachrichten asynchron verschlüsselt werden. Die Partnerzertifikate und Teilnehmerkennungen der andere Marktteilnehmer für die Verschlüsselung können über https von den zentralen Diensten abgerufen werden.

Beim Betrieb einer Eigenanbindung muss auch berücksichtigt werden, dass die verwendeten Schemata für die Marktprozesse durch die Branche weiterentwickelt werden und entsprechend laufend umgesetzt werden müssen. Die Schema-Anpassungen werden auf ebUtilities.at konsultiert und veröffentlicht. Aktuell findet zweimal jährlich eine Weiterentwicklung der Schemata durch die Branche statt.

Was bedeutet "KEP"?

KEP ist die Abkürzung für "Kommunikationsendpunkt". Der Standard KEP wird durch die EDA GmbH bereitgestellt und vom jeweiligen Marktpartner genutzt.

Können mehrere KEPs betrieben werden?

Ja, von einem KEP-Betreiber können mehrere KEPs parallel betrieben werden.

Jede Teilnehmerkennung (AT/EP/GC/RC/CC-Kennung) kann aber nur bei einem KEP als Endpunkt hinterlegt werden.

Wird der Standard KEP PONTON X/P weiterentwickelt?

Der Standard KEP PONTON X/P wird durch das Unternehmen PONTON GmbH weiterentwickelt.

Die Weiterentwicklungen betreffen sicherheitstechnische sowie fachliche Themen. Den Marktteilnehmern werden die Weiterentwicklungen in Form von Softwareaktualisierungen, sogenannten Patches, zur Verfügung gestellt und müssen durch den Marktteilnehmer selbständig installiert werden.