FAQ
EDA Portal
Wir bitte um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben. Die Daten werden vom Netzbetreiber erst im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet.
Nein, am EDA Portal ist keine Steuerung der Energieverteilung möglich.
Nein, am EDA Portal sind keinerlei Echtzeitdaten verfügbar.
Nein. Derzeit können nur sogenannte "Hauptbenutzer" registriert werden, die über volle Lese- und Schreibrechte im EDA Portal verfügen.
Nein, das Verteilmodell (dynamisch oder statisch) ist für GEA, EEG und BEG Bestandteil des Vertrages mit dem Netzbetreiber und wird bereits vor der Aktivierung der Gemeinschaft festgelegt. Für eine Änderung ist ein neuer Vertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Dabei wird auch eine neue Gemeinschafts-ID vergeben.
Im Falle einer bereits aktiven Gemeinschaft sind sämtliche Teilnehmer aus der bestehenden Gemeinschafts-ID zu deregistrieren und mit der neuen Gemeinschafts-ID anzumelden.
Nein, Personen, welche die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen, benötigen einen Login. Ein Benutzer ist "Administrator" der Daten im EDA Portal.
Bevor Sie die Daten des Energiedatenreports für weitere Zwecke verwenden, raten wir zu folgenden Vorgehen:
- Wir empfehlen den Energiedatenreport für das Vormonat erst mit Ende des aktuellen Monats (z.B. Erstellung des Energiedatenreports für November erst mit Ende Dezember) zu erstellen.
- Überprüfung, ob alle Werte bei allen Zählpunkten vollständig im Energiedatenreport enthalten sind.
- Überprüfung, ob im Reiter „Übersicht“ die Summe „Eigendeckung“ + „Gesamt/Überschusserzeugung“ = „Gesamte gemeinschaftliche Erzeugung“ ist.
- Sollten Sie mit dem Energiedatenreport Probleme haben, übermitteln Sie den betroffenen Report im Kontaktformular hier und schildern Sie das Problem.
Die Daten werden vom Netzbetreiber im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet. Wir bitten um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben.
Benutzer = Personen, die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen. Ein Benutzer ist der Administrator der Daten im EDA Portal.
Diese Person legt die Zählpunkte an und meldet diese zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft an/ab, erstellt Energiedatenreports, etc.
Nicht jeder Teilnehmer der Energiegemeinschaft muss Benutzer am EDA Portal sein.
Energiegemeinschaften (Betreiber Gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften) erhalten pro Zählpunkt die folgenden Kategorien:
Erzeugungszählpunkte
Erzeugung laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene produzierte Menge pro Zählpunkt.
Überschusserzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 P.01)
Beschreibung: Errechneter Restüberschuss pro Zählpunkt, der in das Netz eingespeist und verkauft wurde.
Erzeugung lt. Messung entsprechend dem Teilnahmefaktor und EC-ID [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.01T)
Beschreibung: Gemessene gesamte Erzeugungsmenge eines Erzeugungszählpunktes reduziert entsprechend dem Teilnahmefaktor; errechneter Wert.
Restüberschuss bei EG und je ZP [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 P.01T)
Nicht in der Gemeinschaft verbrauchte Erzeugung eines Erzeugungszählpunktes; errechneter Wert.
Verbrauchszählpunkte
Verbauch laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:1.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene verbrauchte Menge pro Zählpunkt.
Verbrauch lt. Messung entsprechend dem Teilnahmefaktor je ZP und EC-ID [KWH] (OBIS-Code: 1-1:1.9.0 G.01T)
Beschreibung: Gemessener Gesamtverbrauch eines Verbrauchszählpunktes reduziert entsprechend dem Teilnahmefaktor; errechneter Wert., seit 08.04.2024.
Anteil gemeinschaftliche Erzeugug [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.02)
Beschreibung: Theorethische maximale Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt.
Eigendeckung gemeinschaftliche Erzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.03)
Beschreibung: Tatsächliche Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt.
Eigendeckung aus erneuerbarer Energie [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.03R)
Beschreibung: Verbrauch von erneuerbarer Energie aus der Gemeinschaft am Verbrauchszählpunkt; errechneter Wert, seit 08.04.2024 bei GEA & EEG.
In diesem Fall ist ein energiewirtschaftlicher Datenaustausch über das EDA Portal nicht möglich.
Für Fragen und Detailinformationen zum EDA Portal ist unser Supportteam gerne von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 und 18:00 Uhr erreichbar.
Telefon: +43 1 3618 313 14
Ticketsystem: Kontaktformular
Die Beschränkungen betreffen lediglich rund ein Prozent der Marktteilnehmer. Für 99% der Marktteilnehmer treffen diese Beschränkungen nicht zu.
Diese Beschränkungen betreffen alle Marktteilnehmer.
In diesem Fall werden wir Sie kontaktieren, um die erforderlichen Schritte mit Ihnen gemeinsam durchzuführen. Es ist erforderlich, dass Sie für die EDA GmbH ein SEPA-Mandat erstellen. Die Abrechnung wird monatlich im Nachhinein erfolgen, sobald Sie auf das EDA Portal gewechselt sind.
Das EDA Portal ist ein niederschwelliger Zugang zur Marktkommunikation. Es ermöglicht kleinen Marktteilnehmer auf einfache Art und Weise den Zugang zur Marktkommunikation. Demzufolge bietet das EDA Portal keinerlei Unterstützung zur Verwaltung größerer Marktteilnehmer. Trotzdem steigen mit zunehmender Größe des Marktteilnehmers die Anforderungen an das EDA Portal. Die Verwaltung großer Datenmangen und die Bereitstellung der dafür notwendigen, stabilen IT-Infrastruktur verursachen höhere Kosten. Ein Teil dieser Kosten wird durch die Verrechnung an die großen Marktteilnehmer abgedeckt. Ebenso ist das EDA Portal nicht für Marktpartner vorgesehen, die (kostenpflichtige) Dienstleistungen für Marktteilnehmer erbringen.
Eine Liste der Dienstleister finden Sie auf der Website der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Der Energiedatenreport kann für einen Zeitraum von maximal einem Monat erstellt werden.
Ja, das ist möglich. Gerne können Sie diesen z.B. mit Vorname, Nachname benennen.
Die Stammdaten der einzelnen Zählpunkte kann der Benutzer selbst pflegen, wenn er diese im EDA Portal haben möchte.
In der Zählpunktliste vom Netzbetreiber sind alle Zählpunkte (+ConsentID) inklusive des Teilnahmefaktors enthalten. Beim statischen Modell ist die Zuteilung ebenfalls enthalten.
Der Teilnahmefaktor ist jener Prozentsatz, mit dem der Teilnehmer an der Energiegemeinschaft teilnimmt. Dieser ist unabhängig davon, ob die Aufteilung der Energiemengen in der Energiegemeinschaft statisch oder dynamisch erfolgt.
Im statischen Model kann man die Zuteilung innerhalb der Energiegemeinscahft ändern. Die Zuteilung ist jener Prozentsatz der Energie, die ein Zählpunkt von der Energiegemeinschaft zugeteilt bekommt.
Beim statischen Model kann die Zuteilung höchstens 100 Prozent über alle Zählpunkte gemeinsam betragen.
Allgemein
Die „Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ hat in jedem Bundesland Beratungsstellen.
Weitere Informationen findet man hier: https://energiegemeinschaften.gv.at
Auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers findet man entsprechende Kontaktdaten.
Bei technischen Fragen an EDA GmbH (z.B. Übermittlungskanäle)
Bei inhaltlichen Fragen an Oesterreichs Energie (z.B. Struktur einer Nachricht)
Die Kosten werden von den Strom- und Gasnetzbetreibern lt. den von der E-Control Austria erlassenen „Sonstigen Marktregeln Kapitel 5“ (SoMa5) getragen, sowie von jenen Unternehmen, denen lt. Gesetz, Verordnungen oder SoMa keine unmittelbare Rolle in den energiewirtschaftlichen Prozessen zugewiesen ist (z.B. Dienstleister der Endverbraucher).
Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Teilnahme kostenlos. Es können aber bei Bedarf in transparenter Weise sachgerechte Beschränkungen festgelegt werden.
Das Preisblatt für Dienstleister der Endverbraucher finden Sie hier.
Die Energiegemeinschaft entscheidet pro Gemeinschafts-ID, ob das dynamische oder statische Verteilmodell angewendet wird. Eine weitere Untergliederung der teilnehmenden Zählpunkte ist nicht vorgesehen.
Jeder Marktteilnehmer muss sich selbst einen anderen Marktteilnehmer für Tests suchen.
Ein IT-Dienstleister serviciert andere Marktteilnehmer und führt für diese den energiewirtschaftlichen Datenaustausch durch.
Bei der E-Mail Anbindung oder bei einer Anbindung über einen Kommunikationsendpunkt (KEP) schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt im Zuge der Abwicklung des EDA Plattformvertrages den IT-Dienstleister dazu, den Datenaustausch für ihn durchzuführen.
Beispiel
Eine Energiegemeinschaft (Marktteilnehmer) lagert die Abwicklung des Datenaustausches mit dem Netzbetreiber und die Abrechnung der Energiegemeinschaft an einen Dienstleister aus. Dieser Dienstleister ist ein IT-Dienstleister.
Ein Energiedienstleister serviciert Endverbraucher und führt für diese z.B. Energiecontrolling oder eine Optimierung des Energieverbrauchs durch.
Via E-Mail Anbindung oder bei der Anbindung über einen KEP schließt der Energiedienstleister den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab.
Beispiel
Ein Dienstleister erhält die Energiedaten von einzelnen Endverbrauchern und optimiert den Energieverbrauch dieser. Dieser Dienstleister ist ein Energiedienstleister.
Jeder Strom- oder Gaszähler entspricht einem Zählpunkt. Der Netzbetreiber verwendet den Zählpunkt zur Erfassung der verbraucten oder eingespeisten Strommenge. Das heißt in einem Haushalt kann es auch mehrere Zählpunkte geben, z.B. einen Zählpunkt für den Strombezug und einem Zählpunkt für die Stromeinspeisung, wenn z.B. eine PV-Anlage vorhanden ist.
Die Zählpunktnummer ist eine 33-stellige Nummer, die den Zählpunkt eindeutig identifiziert.
Die Zählpunktnummer ist wie folgt aufgebaut:
2 Stellen Länderkennung (AT),
6 Stellen Netzbetreibernummer (numerisch),
5 Stellen PLZ (numerisch, kann auch nur 5 x 0 enthalten),
20 Stellen Zählpunktnummer (alphanummerisch, A-Z, 0-9)
Die Zählpunktnummer steht auf Ihrer Strom-Abrechnung vom Netzbetreiber. Sie kann auch direkt beim Netzbetreiber abgefragt werden oder ist am Netzportal ersichtlich.
Achtung: Die Zählpunktnummer darf nicht mit der Zählernummer verwechselt werden. Die Zählernummer ist die Seriennummer des eingebauten Zählers und ändert sich daher bei einem Zählerwechsel.
Für den Online-Anmeldeprozess ist eine aktive Zustimmung des Inhabers des Zählpunktes für die Teilnahme erforderlich. Zusätzlich wird die Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag abgeschlossen. Die Energiegemeinschaft wird über die erfolgte Zustimmung durch den Netzbetreiber benachrichtigt (mittels Nachricht ZUSTIMMUNG_ECON).
Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundensupport.
- siehe eda.at/support
Nur der Sender und der Empfänger können auf die übermittelten Daten zugreifen.
Die Daten werden dezentral gehalten. Die EDA Infrastruktur fungiert als "Datenautobahn" zwischen den einzelnen Marktteilnehmern.
Möchte ein Marktteilnehmer auf eine andere Anbindungsart wechseln, kann dies hier selbst veranlasst werden.
Handelt es sich um eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) oder eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), erfolgt die Vergabe der Gemeinschafts-ID durch den Netzbetreiber.
Im Falle einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) muss die Gemeinschafts-ID bei ebUtilities angefragt werden.
Nachdem der Inhaber des Zählpunkts seine Zustimmung dafür am Netzportal des Netzbetreibers erteilt hat, führt der Netzbetreiber die für die Zuordnung der Anlage zur Energiegemeinschaft erforderlichen Folgeschritte durch:
- Einbau Smart-Meter oder Lastprofilzähler, sofern noch nicht vorhanden. Herstellung einer stabilen Kommunikation und Aktivierung der Viertelstundenauslesung.
Hinweis: Dieser Vorgang kann laut EAG §16e Abs. 1 bis zu 2 Monate dauern - Zuordnung des Zählpunkts zur Energiegemeinschaft
- Der Netzbetreiber bestätigt der Energiegemeinschaft die Zuordnung des Zählpunkts und gibt das Aktivierungsdatum der Energiegemeinschaft bekannt. Ab diesem Zeitpunkt wird der angemeldete Zählpunkt bei der Energiezuweisung berücksichtigt und die Energiegemeinschaft sollte die Energiedaten periodisch vom Netzbetreiber erhalten.
Eine Teilnahme am EDA Testsystem ist möglich. Nehmen Sie hierzu bitte hier Kontakt mit der EDA GmbH auf.
Da man als IT-Dienstleister keine Kennung auf ebUtilities.at erhält, kann man als IT-Dienstleister nicht mit einer eigenen Teilnehmerkennung an die EDA Infrastruktur angebunden werden.
Jedoch kann ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. Der Marktteilnehmer schließt den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer den IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.
Im EDA Portal kann man über den Prozessmonitor einsehen, in welchen Status sich die Nachricht aktuell befindet und ob diese korrekt angekommen ist.
Bei der E-Mail Anbindung und im Kommunikationsendpunkt (KEP) erhält man bei jeder übermittelten Nachricht eine "Acknowledge" Bestätigung als Antwort und weiß damit, dass die Nachricht beim anderen Endpunkt angekommen ist.
Wenn die Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) mehr als eine Gemeinschafts-ID hat, ist im Registrierungsformular nur eine anzugeben. Die anderen zusätzlichen Gemeinschafts-IDs sind per Ticket hier zu übermitteln.
EDA Plattformvertrag
Nein, es können nur jene Teilnehmer EDA Plattformverträge mit der EDA GmbH abschließen, die eine eigene energiewirtschaftliche Marktrolle ausüben und in dieser Marktrolle registriert sind.
Ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) kann jedoch die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. In diesem Fall schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt den IT-Dienstleister für den Datenaustausch.
Ja, das ist möglich.
Es liegt in der Verantwortung des Marktteilnehmers, ob er das bereitgestellte E-Mail Postfach selbst verwaltet oder die Benutzerdaten an einen IT-Dienstleister weitergibt.
Alle berechtigten Marktteilnehmer können einen EDA Plattformvertrag abschließen und sich dadurch direkt an die EDA Infrastruktur anbinden.
Möchte ein Marktteilnehmer die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern, muss dennoch der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH abschließen. Im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer einen IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.
Kommunikationsendpunkt (KEP)
Als Kommunikationsprotokoll wird zur Übertragung AS4 verwendet. Der eigen entwickelte KEP muss in der Lage sein, mittels AS4 mit den zentralen Diensten zu kommunizieren.
Unter folgenden Link können Sie die Spezifikation für AS4 finden: www.oasis-open.org
Weiters müssen die Nachrichten asynchron verschlüsselt werden. Die Partnerzertifikate und Teilnehmerkennungen der andere Marktteilnehmer für die Verschlüsselung können über https von den zentralen Diensten abgerufen werden.
Beim Betrieb einer Eigenanbindung muss auch berücksichtigt werden, dass die verwendeten Schemata für die Marktprozesse durch die Branche weiterentwickelt werden und entsprechend laufend umgesetzt werden müssen. Die Schema-Anpassungen werden auf ebUtilities.at konsultiert und veröffentlicht. Aktuell findet zweimal jährlich eine Weiterentwicklung der Schemata durch die Branche statt.
KEP ist die Abkürzung für "Kommunikationsendpunkt". Der Standard KEP wird durch die EDA GmbH bereitgestellt und vom jeweiligen Marktpartner genutzt.
Ja, von einem KEP-Betreiber können mehrere KEPs parallel betrieben werden.
Jede Teilnehmerkennung (AT/EP/GC/RC/CC-Kennung) kann aber nur bei einem KEP als Endpunkt hinterlegt werden.
Der Standard KEP PONTON X/P wird durch das Unternehmen PONTON GmbH weiterentwickelt.
Die Weiterentwicklungen betreffen sicherheitstechnische sowie fachliche Themen. Den Marktteilnehmern werden die Weiterentwicklungen in Form von Softwareaktualisierungen, sogenannten Patches, zur Verfügung gestellt und müssen durch den Marktteilnehmer selbständig installiert werden.
