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FAQ

Allgemein

An wen kann man sich bei Fragen zur Gründung von Energiegemeinschaften wenden?

Die „Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ hat in jedem Bundesland Beratungsstellen.

Weitere Informationen findet man hier: https://energiegemeinschaften.gv.at

An wen kann man sich bei Fragen zum Netzportal (Smart Meter Portal) des Netzbetreibers wenden?

Auf der Website des jeweiligen Netzbetreibers findet man entsprechende Kontaktdaten.

An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen zur Datenübertragung hat?

Bei technischen Fragen an EDA GmbH (z.B. Übermittlungskanäle)

Bei inhaltlichen Fragen an Oesterreichs Energie (z.B. Struktur einer Nachricht)

Ist die Anbindung an die EDA Infrastruktur kostenpflichtig?

Die Kosten werden von den Strom- und Gasnetzbetreibern lt. den von der E-Control Austria erlassenen „Sonstigen Marktregeln Kapitel 5“ (SoMa5) getragen, sowie von jenen Unternehmen, denen lt. Gesetz, Verordnungen oder SoMa keine unmittelbare Rolle in den energiewirtschaftlichen Prozessen zugewiesen ist (z.B. Dienstleister der Endverbraucher).

Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Teilnahme kostenlos. Es können aber bei Bedarf in transparenter Weise sachgerechte Beschränkungen festgelegt werden.

Das Preisblatt für Dienstleister der Endverbraucher finden Sie hier.

Kann der Betreiber einer GEA/EEG/BEG darüber entscheiden, wer von den Verbrauchszählpunkten wann wie viel Strom zugeteilt bekommt?

Die Energiegemeinschaft entscheidet pro Gemeinschafts-ID, ob das dynamische oder statische Verteilmodell angewendet wird. Eine weitere Untergliederung der teilnehmenden Zählpunkte ist nicht vorgesehen.

Stehen Partner für Tests zur Verfügung?

Jeder Marktteilnehmer muss sich selbst einen anderen Marktteilnehmer für Tests suchen.

Was ist der Unterschied zwischen einem IT-Dienstleister und einem Energiedienstleister?

Ein IT-Dienstleister serviciert andere Marktteilnehmer und führt für diese den energiewirtschaftlichen Datenaustausch durch.

Bei der E-Mail Anbindung oder bei einer Anbindung über einen Kommunikationsendpunkt (KEP) schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt im Zuge der Abwicklung des EDA Plattformvertrages den IT-Dienstleister dazu, den Datenaustausch für ihn durchzuführen.

Beispiel
Eine Energiegemeinschaft (Marktteilnehmer) lagert die Abwicklung des Datenaustausches mit dem Netzbetreiber und die Abrechnung der Energiegemeinschaft an einen Dienstleister aus. Dieser Dienstleister ist ein IT-Dienstleister.

Ein Energiedienstleister serviciert Endverbraucher und führt für diese z.B. Energiecontrolling oder eine Optimierung des Energieverbrauchs durch.
Via E-Mail Anbindung oder bei der Anbindung über einen KEP schließt der Energiedienstleister den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab.

Beispiel
Ein Dienstleister erhält die Energiedaten von einzelnen Endverbrauchern und optimiert den Energieverbrauch dieser. Dieser Dienstleister ist ein Energiedienstleister.

Was ist ein Zählpunkt?

Jeder Strom- oder Gaszähler entspricht einem Zählpunkt. Der Netzbetreiber verwendet den Zählpunkt zur Erfassung der verbraucten oder eingespeisten Strommenge. Das heißt in einem Haushalt kann es auch mehrere Zählpunkte geben, z.B. einen Zählpunkt für den Strombezug und einem Zählpunkt für die Stromeinspeisung, wenn z.B. eine PV-Anlage vorhanden ist.

Was ist eine Zählpunktbezeichnung?

Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Nummer, die den Zählpunkt eindeutig identifiziert.
Die Zählpunktbezeichnung ist wie folgt aufgebaut:
2 Stellen Länderkennung (AT),
6 Stellen Netzbetreibernummer (numerisch),
5 Stellen PLZ (numerisch, kann auch nur 5 x 0 enthalten),
20 Stellen Zählpunktnummer (alphanummerisch, A-Z, 0-9)

Wo findet man die Zählpunktbezeichnung?

Die Zählpunktbezeichnung steht auf Ihrer Strom-Abrechnung vom Netzbetreiber. Sie kann auch direkt beim Netzbetreiber abgefragt werden.

Achtung: Die Zählpunktbezeichnung darf nicht mit der Zählernummer verwechselt werden. Die Zählernummer ist die Seriennummer des eingebauten Zählers und ändert sich daher bei einem Zählerwechsel.

Warum muss beim Online-Anmeldeprozess der Kunde/Inhaber des Zählpunkts am Netzportal (Smart Meter Portal) des Netzbetreibers zustimmen, obwohl er eine Zusatzvereinbarung mit dem Netzbetreiber unterschrieben hat?

Für den Online-Anmeldeprozess ist eine aktive Zustimmung des Inhabers des Zählpunktes für die Teilnahme erforderlich. Zusätzlich wird die Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag abgeschlossen. Die Energiegemeinschaft wird über die erfolgte Zustimmung durch den Netzbetreiber benachrichtigt (mittels Nachricht ZUSTIMMUNG_ECON).

Was ist zu tun, wenn die Datenübertragung nicht funktioniert?

Wenden Sie sich bitte an Ihren Kundensupport.

Anwenderportal

Direktanbindung (E-Mail Anbindung und KEP)

Wer kann auf die übermittelten Daten zugreifen?

Nur der Sender und der Empfänger können auf die übermittelten Daten zugreifen.

Die Daten werden dezentral gehalten. Die EDA Infrastruktur fungiert als "Datenautobahn" zwischen den einzelnen Marktteilnehmern.

Wie erfolgt der Wechsel auf eine andere Anbindungsart?

Möchte ein Marktteilnehmer auf eine andere Anbindungsart wechseln, muss er mit der EDA GmbH in Kontakt treten. Anschließend wird ein EDA Plattformvertrag abgeschlossen (Wechsel von Anwenderportal auf E-Mail Anbindung oder KEP) oder ein bestehender EDA Plattformvertrag aktualisiert (Wechsel E-Mail Anbindung <--> KEP).

Nach Abschluss des EDA Plattformvertrages wird der Wechsel der Anbindungsart nach Abstimmung mit dem Marktteilnehmer technisch vollzogen.

Wie erhält man als Energiegemeinschaft eine Gemeinschafts-ID?

Handelt es sich um eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) oder eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG), erfolgt die Vergabe der Gemeinschafts-ID durch den Netzbetreiber.
Im Falle einer Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) muss die Gemeinschafts-ID bei ebUtilities angefragt werden.

Wie lange dauert es beim Online-Anmeldeprozess, bis der Zählpunkt akiviert wird, bis die Nachricht ABSCHLUSS_ECON vom Netzbetreiber kommt?

Nachdem der Inhaber des Zählpunkts seine Zustimmung dafür am Netzportal des Netzbetreibers erteilt hat, führt der Netzbetreiber die für die Zuordnung der Anlage zur Energiegemeinschaft erforderlichen Folgeschritte durch:

  1. Einbau Smart-Meter oder Lastprofilzähler, sofern noch nicht vorhanden. Herstellung einer stabilen Kommunikation und Aktivierung der Viertelstundenauslesung.
    Hinweis: Dieser Vorgang kann laut EAG §16e Abs. 1 bis zu 2 Monate dauern
  2. Zuordnung des Zählpunkts zur Energiegemeinschaft
  3. Der Netzbetreiber bestätigt der Energiegemeinschaft die Zuordnung des Zählpunkts und gibt das Aktivierungsdatum der Energiegemeinschaft bekannt. Ab diesem Zeitpunkt wird der angemeldete Zählpunkt bei der Energiezuweisung berücksichtigt und die Energiegemeinschaft sollte die Energiedaten periodisch vom Netzbetreiber erhalten.
Wie kann man am EDA Testsystem teilnehmen?

Eine Teilnahme am EDA Testsystem ist möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit der EDA GmbH auf.

Wie kann man als IT-Dienstleister an die EDA Infrastruktur angebunden werden?

Da man als IT-Dienstleister keine Kennung auf ebUtilities.at erhält, kann man als IT-Dienstleister nicht mit einer eigenen Teilnehmerkennung an die EDA Infrastruktur angebunden werden.

Jedoch kann ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. Der Marktteilnehmer schließt den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer den IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.

Woher weiß man, dass die übermittelten Daten richtig angekommen sind?

Im Anwenderportal kann man über den Prozessmonitor einsehen in welchen Status sich die Nachricht aktuell befindet und ob diese korrekt angekommen ist.

Bei der E-Mail Anbindung und im Kommunikationsendpunkt (KEP) erhält man bei jeder übermittelten Nachricht eine "Acknowledge" Bestätigung als Antwort und weiß damit, dass die Nachricht beim anderen Endpunkt angekommen ist.

Anwenderportal

Ab wann sehe ich, wie viel Strom die Erzeugungszählpunkte erzeugen bzw. die Verbrauchszählpunkte bekommen?

Wir bitte um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben. Die Daten werden vom Netzbetreiber erst im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet.
Wenn Sie die Zählpunkte vor mehr als einer Woche angemeldet haben, starten Sie bitte im Bereich Prozessmonitor den Prozess "Anfordern von Energiedaten". Eine Anleitung dafür finden Sie am Dashboard.

Der Link für den erstmaligen Einstieg ins EDA Anwenderportal im E-Mail "Registrierung EDA Anwenderportal – Zugangsdaten" ist abgelaufen. Was kann ich tun?

Unter https://portal.eda-portal.at kann jederzeit die Funktion "Passwort zurücksetzen" genutzt werden und eine neue automatisierte E-Mail ausgelöst werden. Mit dieser E-Mail kann das Passwort selbst vergeben werden.

Die Zählpunkte im EDA Anwenderportal sind im Bereich Stammdaten immer noch im Status "Neu", obwohl ich auf den Online-Anmeldeprozess schon eine Nachricht ANTWORT_ECON vom Netzbetreiber erhalten habe. Warum ist das so?

Der Inhaber des Zählpunkts muss für die Teilnahme aktiv zustimmen. Dafür muss er sich am Netzportal (Smart Meter Portal) seines Netzbetreibers anmelden und die Teilnahme bestätigen.

Fallen Kosten für die Benutzung des Anwenderportals an?

Das Anwenderportal ist für berechtigte Marktteilnehmer (Betreiber gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften und Energiedienstleister) kostenlos.

Ich bekomme jeden Tag ein E-Mail vom EDA Anwenderportal. Kann ich das abstellen?

Diese Benachrichtigung kann man in den Einstellungen des Benutzers an/abwählen -> Einstellungen -> E-Mail Benachrichtungen -> Adressen entfernen.
Der Netzbetreiber führt den Versand von Energiedaten an die Energiegemeinschaft üblicherweise täglich durch. Demzufolge werden häufig Daten im EDA Anwenderportal empfangen, für die jeweils eine Benachrichtigung an die im EDA Anwenderportal im Bereich Einstellungen eingetragene E-Mail-Adresse ausgelöst wird („DATEN_CRMSG“).

Wenn Sie diese automatisierten E-Mail-Benachrichtigungen deaktivieren wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie im EDA Anwenderportal den Menüpunkt Einstellungen aus
  2. Den Reiter "E-Mail Benachrichtigungen" auswählen
  3. Entfernen Sie die E-Mail-Adresse(n), welche keine Benachrichtigungen mehr erhalten sollen z.B. in der Zeile "Verbrauch")
  4. Abschließend speichern
Ich habe einen Zugang zum EDA Anwenderportal erhalten. Welche weiteren Schritte sind erforderlich um energiewirtschaftliche Daten auszutauschen?

Für alle GEA, EEG und BEG sind die in der Anleitung (Quick Start) beschriebenen Schritte zu absolvieren, um den energiewirtschaftlichen Datenaustausch durchzuführen.

Die Anleitung finden Sie hier https://www.eda.at/anwenderportal

Kann ich am EDA Anwenderportal entscheiden welcher Verbraucher aktuell wie viel selbsterzeugten Strom zugewiesen bekommt?

Nein, am EDA Anwenderportal ist keine Steuerung der Energieverteilung möglich.

Kann ich am EDA Anwenderportal sehen welcher Verbraucher aktuell wie viel selbsterzeugten Strom nutzt?

Nein, am EDA Anwenderportal sind keinerlei Echtzeitdaten verfügbar.

Kann ich einen Login registrieren, der "nur lesen" darf, also keine Änderungen im EDA Anwenderportal vornehmen darf?

Nein. Derzeit können nur sogenannte "Hauptbenutzer" registriert werden, die über volle Lese- und Schreibrechte im EDA Anwenderportal verfügen.

Kann ich über das EDA Anwenderportal von dem Modell "dynamisch" auf "statisch" umstellen?

Nein, das Verteilmodell (dynamisch oder statisch) ist für GEA, EEG und BEG Bestandteil des Vertrages mit dem Netzbetreiber und wird bereits vor der Aktivierung der Gemeinschaft festgelegt. Für eine Änderung ist ein neuer Vertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen. Dabei wird auch eine neue Gemeinschafts-ID vergeben.

Im Falle einer bereits aktiven Gemeinschaft sind sämtliche Teilnehmer aus der bestehenden Gemeinschafts-ID zu deregistrieren und mit der neuen Gemeinschafts-ID anzumelden.

Muss jeder Teilnehmer am energiewirtschaftlichen Datenaustausch auch einen Login als Benutzer am EDA Anwenderportal haben?

Nein, Personen, welche die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen, benötigen einen Login. Ein Benutzer ist "Administrator" der Daten im EDA Anwenderportal.

Warum kann ich einen Zählpunkt in dem Bereich Stammdaten nicht löschen/ändern?

Ein Zählpunkt kann durch eine prozessbedingte Änderung oder einen offenen Prozess im Prozessmonitor gesperrt sein. Zur Aufhebung der Sperre muss erst ein Download der geänderten Daten im Bereich Stammdatenexport erfolgen (nachdem der entsprechende Prozess abgeschlossen ist) bzw. der offene Prozess abgebrochen werden.

Zudem ist eine Änderung/Anpassung der Daten nur möglich, wenn der Zählpunkt sich im Status "Neu" befindet. Lautet der Status des Zählpunkts "Aktiviert" oder "Deaktiviert" ist der Zählpunkt nicht änderbar.

Warum stimmen die Werte aus dem Energiedatenreport meiner Energiegemeinschaft vom EDA Anwenderportal nicht mit den Werten überein, die von meiner Anlage gemessen werden?

Bevor Sie die Daten des Energiedatenreports für weitere Zwecke verwenden, raten wir zu folgenden Vorgehen:

  1. Wir empfehlen den Energiedatenreport für das Vormonat erst mit Ende des aktuellen Monats (z.B. Erstellung des Energiedatenreports für November erst mit Ende Dezember) zu erstellen.
  2. Überprüfung, ob alle Werte bei allen Zählpunkten vollständig im Energiedatenreport enthalten sind.
    Wenn Werte bei einem Zählpunkt fehlen, können diese mithilfe des Prozesses „Anfordern von Energiedaten“ im Prozessmonitor für den betroffenen Zeitraum für den jeweiligen Zählpunkt nachgefordert werden.
  3. Überprüfung, ob im Reiter „Übersicht“ die Summe „Eigendeckung“ + „Gesamt/Überschusserzeugung“ = „Gesamte gemeinschaftliche Erzeugung“ ist.
  4. Sollten Sie mit dem Energiedatenreport Probleme haben, übermitteln Sie den betroffenen Report bitte an kundenservice@eda-portal.at und schildern Sie das Problem.
Was soll ich tun, wenn ich keine Erzeugungs- und Verbrauchdaten (Messwerte) vom Netzbetreiber im EDA Anwenderportal erhalte?

Die Daten werden vom Netzbetreiber im Nachhinein und in unterschiedlichen Zeitabständen versendet. Wir bitten um ein wenig Geduld, sollten Sie Ihre Zählpunkte vor weniger als einer Woche angemeldet haben.
Wenn Sie die Zählpunkte vor mehr als einer Woche angemeldet haben, starten Sie bitte im Bereich Prozessmonitor den Prozess "Anfordern von Energiedaten". Eine Anleitung dafür finden Sie am Dashboard.

Wen muss ich als Benutzer am EDA Anwenderportal angeben? Ist der Benutzer des EDA Anwenderportals gemeint oder ist es ein Teilnehmer aus der Gemeinschaft?

Benutzer = Personen, die Stammdaten der Energiegemeinschaft verwalten, Prozesse abwicklen und Energiedatenreports erzeugen. Ein Benutzer ist der Administrator der Daten im EDA Anwenderportal.

Diese Person legt die Zählpunkte an und meldet diese zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft an/ab, erstellt Energiedatenreports, etc.

Nicht jeder Teilnehmer der Energiegemeinschaft muss Benutzer am EDA Anwenderportal sein.

Wer sind Benutzer des Anwenderportals?

Nachfolgende Marktteilnehmer nutzen das Anwenderportal:

  • Betreiber gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen
  • Erneuerbare-Energiegemeinschaften
  • Bürgerenergiegemeinschaften
  • Energiedienstleister
Welche Kategorien (OBIS-Codes) von Energiedaten erhalten Energiegemeinschaften?

Energiegemeinschaften (Betreiber gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen, Erneuerbare-Energiegemeinschaften, Bürgerenergiegemeinschaften) erhalten pro Zählpunkt die folgenden Kategorien:

Erzeugungszählpunkte

Erzeugung laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene produzierte Menge pro Zählpunkt

Überschusserzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 P.01)
Beschreibung: Errechneter Restüberschuss pro Zählpunkt, der in das Netz eingespeist und verkauft wurde

Verbrauchszählpunkte

Verbauch laut Messung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:1.9.0 G.01)
Beschreibung: Gemessene verbrauchte Menge pro Zählpunkt

Anteil gemeinschaftliche Erzeugug [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.02)
Beschreibung: Theorethische maximale Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt

Eigendeckung gemeinschaftliche Erzeugung [KWH] (OBIS-Code: 1-1:2.9.0 G.03)
Beschreibung: Tatsächliche Zuweisung der erzeugten Menge pro Zählpunkt

Wie erkenne ich, dass die Erzeugungs- und Verbrauchdaten (Messwerte) vom Netzbetreiber am EDA Anwenderportal eingelangt sind?

Im EDA Anwenderportal unter Menüpunkt Report kann für Zeiträume, in welchen Erzeugungs- und Verbrauchdaten (Messwerte) übermittelt wurde, ein Excel-Report erstellt werden. Die Meldung "Keine Daten vorhanden" bedeutet, dass für den gewählten Zeitraum noch keine Daten seitens Netzbetreiber eingegangen sind.
Jeder Anwender kann eine Benachrichtigung im EDA Anwenderportal einstellen. Somit können beim Empfang bestimmter Nachrichten im EDA Anwenderportal automatisch generierte Benachrichtigungen per E-Mail versendet werden. Zur Aktivierung dieser Benachrichtigungs-Funktion ist es erforderlich, dass die gewünschten E-Mail-Adressen im Menü "Einstellungen" angegeben werden.

Wie erkenne ich im EDA Anwenderportal, dass meine Zählpunkte für die Energiegemeinschaft beim Netzbetreiber angemeldet wurden?

Im EDA Anwenderportal unter Menüpunkt Stammdaten lautet der Status des Zählpunktes nach der erfolgreichen Anmeldung: „Aktiviert“

Wie funktioniert das Anwenderportal?

Das Anwenderportal ist eine Webplattform und erlaubt Marktteilnehmern, welche selbst nicht über die für die Nutzung der EDA Kommunikationsplattform notwendige IT-Infrastruktur verfügen, eine Anbindung an die EDA.

Am Anwenderportal können sich berechtigte Marktteilnehmer via Benutzername und Passwort einloggen. Im eingeloggten Bereich kann man vordefinierte energiewirtschaftliche Marktnachrichten versenden und empfangen. Zusätzlich wird eine Reportgenerierung (Excel oder Online) angeboten, mit welcher man empfangene Energiedaten auswerten kann.

EDA Plattformvertrag

Kann ein IT-Dienstleister einen EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH abschließen?

Nein, es können nur jene Teilnehmer EDA Plattformverträge mit der EDA GmbH abschließen, die eine eigene energiewirtschaftliche Marktrolle ausüben und in dieser Marktrolle registriert sind.

Ein Marktteilnehmer (Energiegemeinschaft, Lieferant, Netzbetreiber, etc.) kann jedoch die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern. In diesem Fall schließt der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH ab und bevollmächtigt den IT-Dienstleister für den Datenaustausch.

Kann man sich mittels E-Mail Anbindung an die EDA Infrastruktur anbinden und diese von einem IT-Dienstleister verwalten lassen?

Ja, das ist möglich.

Es liegt in der Verantwortung des Marktteilnehmers, ob er das bereitgestellte E-Mail Postfach selbst verwaltet oder die Benutzerdaten an einen IT-Dienstleister weitergibt.

Was ist der EDA Plattformvertrag?

Der EDA Plattformvertrag ist ein Vertrag der mit der EDA GmbH abgeschlossen wird, um die Teilnahme am energiewirtschaftlichen Datenaustausch zu ermöglichen.

Wer kann einen EDA Plattformvertrag abschließen?

Alle berechtigten Marktteilnehmer können einen EDA Plattformvertrag abschließen und sich dadurch direkt an die EDA Infrastruktur anbinden.

Möchte ein Marktteilnehmer die Anbindung an einen IT-Dienstleister auslagern, muss dennoch der Marktteilnehmer den EDA Plattformvertrag mit der EDA GmbH abschließen. Im Zuge der Vertragsabwicklung kann der Marktteilnehmer einen IT-Dienstleister für den Datenaustausch bevollmächtigen.

Kommunikationsendpunkt (KEP)

Auf was ist zu achten, wenn ich meinen eigenen KEP an die EDA Infrastruktur anbinden möchte?

Als Kommunikationsprotokoll wird zur Übertragung AS4 verwendet. Der eigen entwickelte KEP muss in der Lage sein, mittels AS4 mit den zentralen Diensten zu kommunizieren.

Unter folgenden Link können Sie die Spezifikation für AS4 finden: www.oasis-open.org

AS4: AS4-profile-v1.0-os.odt

Weiters müssen die Nachrichten asynchron verschlüsselt werden. Die Partnerzertifikate und Teilnehmerkennungen der andere Marktteilnehmer für die Verschlüsselung können über https von den zentralen Diensten abgerufen werden.

Beim Betrieb einer Eigenanbindung muss auch berücksichtigt werden, dass die verwendeten Schemata für die Marktprozesse durch die Branche weiterentwickelt werden und entsprechend laufend umgesetzt werden müssen. Die Schemaanpassungen werden auf ebUtilities.at konsultiert und veröffentlicht. Aktuell findet zweimal jährlich eine Weiterentwicklung der Schemata durch die Branche statt.

Was bedeutet "KEP"?

KEP ist die Abkürzung für "Kommunikationsendpunkt". Der Standard KEP wird durch die EDA GmbH bereitgestellt und vom jeweiligen Marktpartner genutzt.

Können mehrere KEPs betrieben werden?

Ja, von einem KEP-Betreiber können mehrere KEPs parallel betrieben werden.

Jede Teilnehmerkennung (AT/EP/GC/RC/CC-Kennung) kann aber nur bei einem KEP als Endpunkt hinterlegt werden.

Wird der Standard KEP PONTON X/P weiterentwickelt?

Der Standard KEP PONTON X/P wird durch das Unternehmen PONTON GmbH weiterentwickelt.

Die Weiterentwicklungen betreffen sicherheitstechnische sowie fachliche Themen. Den Marktteilnehmern werden die Weiterentwicklungen in Form von Softwareaktualisierungen, sogenannten Patches, zur Verfügung gestellt und müssen durch den Marktteilnehmer selbständig installiert werden.