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Mehrfachteilnahme

Seit 08.04.2024 ist eine mehrfache Teilnahme an verschiedenen Energiegemeinschaften möglich.

Jeder Zählpunkt kann dabei an bis zu 5 Energiegemeinschaften gleichzeitig teilnehmen und aus den gewählten Energiegemeinschaften Strom beziehen oder diesen zur Verfügung stellen.

Dieser Fortschritt ermöglicht es Markteilnehmern nahtlos in einem Netzwerk von Energiegemeinschaften zu agieren, Synergien zu nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende effizienter zu gestalten.